Schritt 1

Schauen Sie nach, ob oder wie lang wir im Urlaub sind.

Infos dazu gibt es auf der Homepage unter Aktuelles. Ebenso finden Sie die Info auf dem Festnetz-Anrufbeantworter (02622 903428), den Handy-Mailboxen sowie der Abwesenheitsschaltung der E-Mail. Vielleicht haben Sie auch einen WhatsApp-Broadcast vor unserem Urlaub erhalten.

✔ Nein, wir sind nicht im Urlaub: Hinterlassen Sie bitte eine Sprachnachricht auf dem Festnetz-Anrufbeantworter mit Angabe Ihrer Kontaktdaten und worum es geht. Wenn Sie einfach auflegen, erhalten wir keine Info, dass Sie angerufen haben! Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

✔ Ja, wir sind im Urlaub: → Weiter mit Schritt 2

Schritt 2

Wir sind im Urlaub. Was brauchen Sie?

✔ Ich benötige Beratung oder ein Gespräch: Wir verstehen, dass viele Dinge dringlich erscheinen. Bitte überlegen Sie, ob Ihre Sache so wichtig ist, dass Sie uns im Urlaub kontaktieren müssen. Vielleicht hat die Sache Zeit bis nach unserer Rückkehr. Oder Sie können selbst einen Termin verschieben. Bitte rufen Sie uns nach dem Urlaub an.

Auf der Homepage finden Sie auch hilfreiche Rufnummern z.B. für ärztliche Versorgung.

✔ Sie benötigen jetzt rechtliche Vertretung: → Weiter mit Schritt 3

Schritt 3

Wir müssen aus dem Urlaub rechtliche Vertretung leisten.

Rechtliche Vertretung bedeutet, dass wir anstelle der betreuten Person rechtlich handeln. Meist müssen wir dazu etwas unterschreiben: einen Vertrag (für Behandlung beim Arzt oder allgemein), Einwilligung in eine Operation, einen Antrag, Geldabhebung oder -überweisung. Oder wir müssen persönlich anwesend sein (z.B. Ladung bei Gericht).

Wichtig: Wenn im Beschluss zur Betreuung nicht der Begriff „Einwilligungsvorbehalt" steht, kann die betreute Person selbst unterschreiben und einwilligen, wenn sie die Sache versteht.

Ausnahme 1: Die Person ist nicht in der Lage zu verstehen, was sie unterschreiben soll (z.B. geistige Behinderung / Koma nach Unfall).
Ausnahme 2: In Notfällen können Ärzte ohne Zustimmung der betroffenen Person oder des Betreuers operieren.

Bitte hinterlassen Sie uns auf dem Festnetz-Anrufbeantworter (02622 903428) – nicht per SMS oder WhatsApp – oder per E-Mail kontakt@betreuungen-wagner.de folgende Infos:

  • Wer?Um wen geht es? Wer sind Sie?
  • Was?Was ist passiert? Wie ist die Situation? Was muss gemacht werden?
  • Wo?Wo befindet sich die (betreute) Person, um die es geht?
  • Wie?Wie können wir Sie oder die betreute Person erreichen? Bitte Rufnummer(n) und Mailadresse angeben. Welche andere Stelle (Krankenhaus, Heim) ist zu kontaktieren?

Bitte geben Sie uns ca. einen Tag für die Reaktion Zeit.

✔ Wir melden uns, sobald wir die Infos erhalten haben. Wir können PDF-Dateien per E-Mail empfangen und unterschrieben zurücksenden.

✔ Keine Rückmeldung nach einem Tag oder wir haben mitgeteilt, dass wir die rechtliche Vertretung nicht leisten können: → Weiter mit Schritt 4

Schritt 4

Es kann – selten – passieren, dass wir die rechtliche Vertretung nicht leisten können.

Mögliche Gründe: Wir haben kein Internet und ein Anruf reicht nicht aus. / Wir müssten persönlich erscheinen, sind aber im Ausland. / Eine komplizierte Situation mit mehreren Beteiligten ist aus der Ferne nicht zu lösen.

Das Betreuungsgericht kann gemäß § 1817 BGB einen Verhinderungsbetreuer bestellen, der dann an unserer Stelle handelt.

Bitte bedenken Sie: Das ist nur eine Notlösung. Wir kennen die Umstände und sind mit der Person vertraut. Wenden Sie sich nur dann an das Betreuungsgericht, wenn wir definitiv nicht erreichbar sind oder nicht handeln können.

Anträge können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Amtsgerichte nach Wohnort der betreuten Person:

  • Amtsgericht Andernach, Koblenzer Str. 6, 56626 Andernach02632 9259 0
  • Amtsgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14, 56068 Koblenz0261 102 0
  • Amtsgericht Linz, Am Konvikt 10, 53545 Linz02644 947 0
  • Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied02631 8999 0
  • Amtsgericht Sinzig, Barbarossastr. 21, 53489 Sinzig02642 9774 0